
Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für die Unternehmereigenschaft von ebay-Händlern siehe unter ebay, gewerblich und ebay, Powerselle...
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